Leseförderung

Die Fachstelle unterstützt und koordiniert unterschiedliche Leseförderprojekte für die Büchereien:
30 - 35 Büchereien im Bistum Trier beteiligten sich in den vergangenen Jahren an den vom Kultusministerium unterstützten Leseförderaktionen des Landes Rheinland-Pfalz in Kooperation mit kommunalen Bibliothekseinrichtungen. Um den seit Jahren allseits beklagten Ergebnissen der PISA-Studie mit positiven Signalen entgegen zu wirken, hat man mit attraktiven Angeboten wie der Aktion »Schultüte« oder dem »Bibliotheksführerschein« Eltern, Schülern und Lehrern gleichermaßen die Bedeutung örtlicher Büchereiarbeit wieder verstärkt ins Bewusstsein gebracht.
Ergänzt werden diese Maßnahmen durch die alle zwei Jahre stattfindenden »Rheinland-pfälzischen Bibliothekstage« mit zahlreichen Veranstaltungen und Aktivitäten kommunaler und kirchlicher Büchereien.

Ich bin Bib(liotheks)fit - Büchereiführerschein

Ich bin Bib(liotheks)fit - Lesekompass

Wir sind LeseHelden! - ein Projekt des Borromäusvereins

Lesestart - der Meilenstein für das Lesen!

Lesespass aus der Bücherei - Sprach- und Leseförderung

Lesesommer Rheinland-Pfalz - Abenteuer beginnen im Kopf!

Bibliotheksförderung

Förderung des öffentlichen Bibliothekswesens in Rheinland-Pfalz

Seit 2012 gibt es eine neu überarbeitete Verwaltungsvorschrift zur »Förderung des öffentlichen Bibliothekswesens in Rheinland-Pfalz«. Die neue Fassung löst die bisherige Verwaltungsvorschrift unter gleichem Namen aus dem Jahr 1994 ab.

Auf der Grundlage dieser Überarbeitung hat sich seit 2015 auch die Landesmittelförderung für die öffentlichen Büchereien in Rheinland-Pfalz grundlegend verändert.
Mit den neuen Richtlinien will das Land RLP deutliche Akzente bei der Stärkung der Leistungsfähigkeit ehrenamtlich geleiteter Bibliotheken in kleinen Gemeinden setzen. Dabei geht es vor allem auch um den effektiven Einsatz von Fördermitteln bspw. durch die Unterstützung von Kooperation und Vernetzung der Büchereien untereinander.

Im Gegensatz zur bisherigen Regelförderung gibt es seit 2015 nur noch eine Projektförderung: die Projektförderung kann für eine einzelne Bücherei oder für ein Gemeinschaftsprojekt mehrerer Büchereien in Kooperation bewilligt werden.

Folgende Mindestkriterien werden bei der Antragstellung vorausgesetzt:

o    Öffnungszeiten: mindestens sechs Stunden an mindestens zwei Tagen in der Woche
o    funktionsgerechte EDV-Ausstattung mit einer leistungsfähigen Bibliothekssoftware
o    öffentlicher Internet-Zugang für die Benutzerinnen und Benutzer der Bibliothek
o    interner Internet-Zugang und eMail-Konto
o    Eigenmittel für den jährlichen Medienerwerb: mindestens 5% Erneuerungsquote des vorhandenen Medienbestandes:
      Berechnung der Erneuerungsquote: aktueller Medienbestand multipliziert mit 5% = Zahl der Medien, die jährlich erneuert werden müssten multipliziert mit 13,30 € (neu seit 2021)
o    die Mindestförderung setzt bei 1.000, - € an und setzt voraus, dass mindestens 1.000,- € als Eigenmittel für das beantragte Projekt von der Bücherei bereitgestellt werden können– dies sollte aber maximal nur die Hälfte des regulären Medienetats eines Jahres sein, damit die regelmäßige Erneuerung des vorhandenen Gesamtbestandes nicht zu sehr beeinträchtigt wird

Bei einem Gemeinschaftsprojekt mehrerer Büchereien sollte zumindest eine der beteiligten Büchereien diese Kriterien erreichen.

Für die Antragstellung sind eine kurze Begründung für den entsprechenden Ausbauwunsch sowie eine Kostenaufstellung erforderlich.

Weitere Informationen über förderfähige Einzel- oder Gemeinschaftsprojekte, über den Erhalt der Formulare oder zur Antragstellung selbst erhalten Sie über unsere Fachstelle. Wir beraten Sie gerne bei Ihren Überlegungen oder Planungen zu einem entsprechenden Projekt und helfen Ihnen auch bei der Antragstellung.

Bibliotheks- und Leseförderung im Saarland

Seit Juni 2007 gibt es neue Förderrichtlinien für »Maßnahmen der Bibliotheks- und Leseförderung im Saarland«, die vom Ministerium für Bildung, Familie, Frauen und Kultur (ehemals Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft) herausgegeben wurden. Gefördert werden Maßnahmen und Projekte, die der »strukturellen Verbesserung des öffentlichen Bibliothekswesens« dienen, dass heißt Maßnahmen der Vernetzung und Kooperation zwischen Bibliotheken untereinander (auch verschiedener Bibliotheksträger) oder zwischen Bibliotheken und Schulen oder Kindergärten - zum Beispiel Angebote von Buch- oder Medienpaketen zum Austausch untereinander. Nicht gefördert werden dagegen Anträge einzelner Bibliotheken zur Unterstützung der aktuellen Bestandsergänzung. Die Anträge auf Zuwendungen für Maßnahmen der Bibliotheks- und Leseförderung sollten direkt beim Ministerium für Bildung, Familie, Frauen und Kultur gestellt werden. Eine formlose Antragstellung mit einem Kosten- und Finanzierungsplan für die zu fördernden Maßnahmen ist auch weiterhin möglich. Die Förderrichtlinien und -voraussetzungen sowie die entsprechenden Antragsformulare stehen hier zum Download bereit.

Richtlinien zur Gewährung von Zuwendungen für die Bibliotheks- und Leseförderung

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Maßnahmen der Bibliotheks- und Leseförderung

Weiteres: